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GEMA-Gebühren für Hochzeit oder Geburtstag zahlen?

09.01.2016

Vielleicht ist Ihnen die „GEMA“ in der Hochzeits- oder Veranstaltungsplanung schon einmal begegnet. Meist hört man nur, dass man irgendetwas an die GEMA zahlen muss. Ist das „Muss“ aber korrekt?

Was beutet GEMA?

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vertritt die Urheber verschiedener Werke. An die GEMA werden Gebühren gezahlt, die bei der Aufführung von urheberrechtlich geschützten Werken (Film, Musik, …) fällig sind. Dadurch verdienen zum Beispiel Komponisten Geld.

Private Musikverwertung

Bei Hochzeiten und privaten Feiern ist dies jedoch nicht relevant. GEMA-Gebühren müssen nur bei „öffentlichen“ Veranstaltungen gezahlt werden. Laut § 15 (3) Urheberrechtsgesetz ist Öffentlichkeit nicht gegeben, „wenn zwischen allen anwesenden Personen eine wechselseitige persönliche Beziehung besteht (z.B. innerhalb der Familie) oder alle eine solche zum Veranstalter haben (…)“. Die Veranstaltung ist dann nicht öffentlich und daher müssen keine GEMA-Gebühren gezahlt werden.

Quelle: https://www.gema.de/faq/musiknutzung/, Stand vom 09.01.2016